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   VG Oldenburg, 02.02.2000 - 1 B 82/00   

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https://dejure.org/2000,19134
VG Oldenburg, 02.02.2000 - 1 B 82/00 (https://dejure.org/2000,19134)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 02.02.2000 - 1 B 82/00 (https://dejure.org/2000,19134)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 02. Februar 2000 - 1 B 82/00 (https://dejure.org/2000,19134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19b Abs. 1 S. 1 BNatSchG; § 19b Abs. 1 S. 2 BNatSchG; § 123 VwGO
    Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie; Verfahren zur Meldung von Gebietsvorschlägen zur Umsetzung der Richtlinie ; Benennung der Vorschlagsgebiete ; Unterlassen der Einbeziehung und Rückruf des Gebietsvorschlags ; Mangelndes Rechtsschutzinteresse bei Antrag auf Gewährung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie; Verfahren zur Meldung von Gebietsvorschlägen zur Umsetzung der Richtlinie ; Benennung der Vorschlagsgebiete ; Unterlassen der Einbeziehung und Rückruf des Gebietsvorschlags ; Mangelndes Rechtsschutzinteresse bei Antrag auf Gewährung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 289
  • NVwZ 2001, 349
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.02.2000 - 1 B 82/00
    Die Kammer versteht den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. Januar 1998 (DVBl. 1998, 589) und seine Urteile vom 19. Mai 1998 - 4 C 11/96 - (NuR 1998, 649) und - 4 A 9/97 - (DVBl. 1998, 900) nämlich dahin, dass ein potentielles FFH-Gebiet ausschließlich von naturschutzfachlichen Voraussetzungen abhängt und nicht davon, welches Verfahrensstadium erreicht ist, d.h. durch die genannten Schritte tritt nicht etwa eine Faktizität oder auch nur die Verfestigung der Eigenschaft als FFH-Gebiet ein.

    Dabei komme es darauf an, ob die tatsächlichen Verhältnisse eines besonderen Schutzgebietes im Sinne der Anhänge I bis III der FFH-Richtlinie gegeben sind (vgl. Urteil vom 19. Mai 1998 - 4 A 9/97 -, aaO).

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 C 11.96

    Neue Bundesstraße 15 Regensburg-Rosenheim erneut auf dem Prüfstand

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.02.2000 - 1 B 82/00
    Die Kammer versteht den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. Januar 1998 (DVBl. 1998, 589) und seine Urteile vom 19. Mai 1998 - 4 C 11/96 - (NuR 1998, 649) und - 4 A 9/97 - (DVBl. 1998, 900) nämlich dahin, dass ein potentielles FFH-Gebiet ausschließlich von naturschutzfachlichen Voraussetzungen abhängt und nicht davon, welches Verfahrensstadium erreicht ist, d.h. durch die genannten Schritte tritt nicht etwa eine Faktizität oder auch nur die Verfestigung der Eigenschaft als FFH-Gebiet ein.
  • BVerwG, 21.01.1998 - 4 VR 3.97

    Bundesverwaltungsgericht stoppt einstweilen Bau der Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.02.2000 - 1 B 82/00
    Die Kammer versteht den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. Januar 1998 (DVBl. 1998, 589) und seine Urteile vom 19. Mai 1998 - 4 C 11/96 - (NuR 1998, 649) und - 4 A 9/97 - (DVBl. 1998, 900) nämlich dahin, dass ein potentielles FFH-Gebiet ausschließlich von naturschutzfachlichen Voraussetzungen abhängt und nicht davon, welches Verfahrensstadium erreicht ist, d.h. durch die genannten Schritte tritt nicht etwa eine Faktizität oder auch nur die Verfestigung der Eigenschaft als FFH-Gebiet ein.
  • BVerwG, 11.04.1972 - I WB 32.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.02.2000 - 1 B 82/00
    Das setzt aber voraus, dass dem Betroffenen - ohne den vorläufigen Rechtsschutz - unzumutbar schwere, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 1972, BVerwGE 43, 340, 341 [BVerwG 11.04.1972 - I WB 32/72] ; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Auflage, Rn. 28 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2002 - 1 L 162/01

    Unbegründetheit eines Antrags auf Zulassung der Berufung mangels ausreichender

    Im Gegenteil: Er hat nur Entscheidungen angeführt, in denen die maßgeblichen Fragen genauso wie vom Verwaltungsgericht entschieden worden sind, und anderslautende Entscheidungen gibt es - soweit ersichtlich - auch nicht (ebenso wie das Verwaltungsgericht: VG Düsseldorf, Urt. v. 21.12.2000 - 4 K 6745/99 -, NVwZ 2001, 591; VG Oldenburg, Beschl. v. 20.01.2000 - 1 B 4195/99 -, NuR 2000, 295, v. 02.02.2000 - 1 B 82/00 -, NVwZ 2001, 349 und v. 29.06.2000 - 1 B 2016/00 -, NuR 2000, 713, die beiden erstgenannten bestätigt durch die Beschlüsse des OVG Lüneburg v. 24.03.2000 - 3 M 439/00 - NuR 2000, 298 und v. 29.03.2000 - 3 M 666/00 - NuR 2000, 299; VG Lüneburg, Beschl. v. 06.04.2000 - 7 B 7/00 -, NVwZ 2001, 590, bestätigt durch OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.07.2000 - 3 M 1605/00 -, NuR 2000, 711; VG Gießen, Beschl. v. 02.05.2000 - 1 G 804/00 -, NuR 2000, 712; VG Frankfurt/Main, Beschl. v. 02.03.2001 - 3 G 501/01 -, NuR 2001, 415; OVG Münster, Beschl. v. 19.03.2001 - 8 B 1893/00 -).

    Die meisten der Argumente, mit denen in diesen Entscheidungen vorläufiger Rechtsschutz versagt worden ist, gelten genauso für ein entsprechendes Klageverfahren, teilweise wird die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes sogar ausdrücklich damit begründet, dass "eine dem Begehren entsprechende vorbeugende Unterlassungs- oder Feststellungsklage in der Hauptsache unzulässig wäre" (so VG Lüneburg, Beschl. v. 06.04.2000, a.a.O.; ebenso: VG Oldenburg, Beschl. v. 20.01.2000 und v. 02.02.2000, a.a.O., VG Frankfurt/Main, Beschl. v. 02.03.2001, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2003 - 8 A 4229/01

    Rechtsschutz gegen die Einordnung fortstwirtchaftlicher Nutzflächen als

    - 1 B 82/00 -, NVwZ 2001, 349 (350), und vom 20.1.2000, - 1 B 4195/99 -, NuR 2000, 295 (297) - nur die erste Stufe eines komplexen Auswahlverfahrens; sie lässt die Rechtsstellung der Eigentümer der Flächen noch unberührt.
  • VG Oldenburg, 02.07.2007 - 1 B 1815/07

    Tätigkeit deutscher Behörden als Gegenstand uneingeschränkter deutscher

    Dies wurde in der Rechtsprechung - gerade auch der erkennenden Kammer - bereits mehrfach für die Meldung der für einen solchen Schutz in Betracht kommenden Gebiete durch die Länder an den Bund gem. § 33 Abs. 1 S. 1, 2 BNatSchG und für die weitere Meldung durch den Bund an die Kommission gem. Art. 4 Abs. 1 FFH-Richtlinie, § 33 Abs. 1 S. 3 BNatSchG entschieden (vgl. nur Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2006, 8 LC 217/04; Nds. OVG, Beschluss vom 21. März 2006, 8 LA 150/02, NuR 2006, 391; Nds. OVG, Beschluss vom 12. Juli 2000, 3 M 1605/00, NuR 2000, 711; Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000, 3 M 439/00, NuR 2000, 298; VG Oldenburg, Beschluss vom 20. Januar 2000, 1 B 4195/99; VG Oldenburg, Beschluss vom 2. Februar 2000, 1 B 82/00; VG Oldenburg, Beschluss vom 29. Juni 2000, 1 B 2016/00, NuR 2000, 713; VG Oldenburg, Urteil vom 31. August 2004, 1 A 136/02; VG Oldenburg, Urteil vom 29. Juni 2004, 1 A 4193/99; für gleichlautende Rspr. aus anderen Bundesländern und zustimmendes Schrifttum vgl. Messerschmidt/Schumacher, Bundesnaturschutzrecht, § 33 BNatSchG Rn. 69).
  • VG Oldenburg, 29.06.2000 - 1 B 2016/00

    Abschließende Umsetzung der FFH-Richtlinie der EU ; Enteignung durch die

    Zur Begründung verweist das Gericht zunächst auf den Beschluss der Kammer vom 2. Februar 2000 - 1 B 82/00 - und des Nds. OVG in der Sache vom 29. März 2000 - 3 M 66/00 - im Verfahren der Antragsteller gegen das Niedersächsische Umweltministerium.
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